Ab welchem Alter führen Sie Farbbehandlungen durch?
Laut EU-Kosmetikverordnung sind entsprechende Haarfärbemittel nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Deshalb färben und blondieren wir bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist eine Farb- oder Blondierbehandlung nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten möglich. Zusätzlich muss rechtzeitig vorher ein Hautverträglichkeitstest bei uns im Salon stattfinden.
Zuletzt aktualisiert am 13.10.2026 von Julian Henn (Hej! Die Agentur GmbH).
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Der Friseur Salon 2000 befindet sich in der Hauptstraße 92 in 55120 Mainz-Mombach. Unser Salon ist auch für Kundinnen und Kunden aus Mainz-Gonsenheim, Budenheim und den umliegenden Mainzer Stadtteilen gut erreichbar.
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